Allgemeine Informationen zu Arbeitsgelegenheiten
Neben einer Vielzahl von Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen können Langzeitarbeitslose in Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden. Dadurch soll einerseits die soziale Integration gefördert, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Arbeitsgelegenheiten sind als Eingliederungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II in zwei Varianten einsetzbar:
- Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (auch 1 Euro-Job oder Zusatzjob genannt)
- Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
Die ARGE Herford hat für Träger ein Merkblatt erstellt, das zahlreiche Informationen rund ums Thema Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung enthält:
- Rechtsgrundlage
- Zielsetzung und Zielgruppe
- Verhältnis gegenüber anderen Förderinstrumenten
- Fördervoraussetzungen
- Rahmenbedingungen für die Ausübung von Arbeitsgelegenheiten
- Trägereignung
- Förderleistungen (Mehraufwandsentschädigung für Teilnehmer, Förderhöchstbeträge für Träger)
- Pflichten des Trägers der Arbeitsgelegenheit
Dieses Merkblatt können Sie hier herunterladen.
