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Regelleistungen

Die Höhe der monatlichen Regelleistung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
 

Tabelle Arbeitslosengeld II
- Stand Juli 2009 -
Pauschalierte Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld 
Berechtigte
  • Allein- stehende
  • Alleiner- ziehende
  • Personen mit minder- jährigem Partner

Partnerinnen und Partner ab 18 Jahren

 

 

  • Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Kinder im Alter von 14 Jahre bis 24 Jahren)
  • minderjährige Partner

Kinder ab Beginn des 07. Lebensjahres bis zur Voll- endung des 14. Lebensjahres (Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren)

 

Kinder bis zur Voll-endung des 06. Lebens-jahres (Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren)

 

 

100 Prozent 90 Prozent 80 Prozent 70 Prozent* 60 Prozent
359 Euro 323 Euro 287 Euro 251 Euro 215 Euro
       

*Der erhöhte Anspruch auf Sozialgeld für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren (70 % der Regelleistung in Höhe von 359 Euro) ist befristet auf den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 31.12.2011.