Regelleistungen
Die Höhe der monatlichen Regelleistung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
| Tabelle Arbeitslosengeld II - Stand Juli 2009 - Pauschalierte Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld |
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| Berechtigte | ||||
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Partnerinnen und Partner ab 18 Jahren
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Kinder ab Beginn des 07. Lebensjahres bis zur Voll- endung des 14. Lebensjahres (Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren)
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Kinder bis zur Voll-endung des 06. Lebens-jahres (Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren)
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| 100 Prozent | 90 Prozent | 80 Prozent | 70 Prozent* | 60 Prozent |
| 359 Euro | 323 Euro | 287 Euro | 251 Euro | 215 Euro |
*Der erhöhte Anspruch auf Sozialgeld für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren (70 % der Regelleistung in Höhe von 359 Euro) ist befristet auf den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 31.12.2011.
