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Förderung der Selbstständigkeit

Selbstständige werden bewusst von den Leistungen des SGB II nicht ausgeschlossen.
Neugründerinnen und Neugründer sowie bereits selbstständig Tätige unterliegen stark den Veränderungen des Marktes. Gerade Kleinbetriebe sind sehr auf die Arbeitsfähigkeit und das Einsatzvermögen der Unternehmerin und des Unternehmers angewiesen. Wirtschaftliche oder persönliche “Krisen“ gefährden daher fast immer stark den Bestand des Betriebs.

Grundsätzlich erwartet die ARGE Herford, dass aus der selbstständigen Tätigkeit ein Einkommen erzielt wird, das im angemessenen Verhältnis zum Arbeitseinsatz steht. Die ausgeübte Tätigkeit muss perspektivisch geeignet sein, den eigenen Lebensunterhalt und den der Bedarfsgemeinschaft auf Dauer sicher zu stellen.

Der Existenzgründungsberater beziehungsweise Berater für Selbstständige der ARGE Herford berät und begleitet:

  • bereits Selbstständige, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen und
  • Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, die durch den Schritt in die Selbstständigkeit ihre Hilfebedürftigkeit beenden möchten.

Das Ziel ist, nach sorgfältiger Qualifizierung, Beratung, Begleitung und vielleicht auch Förderung, einen gemeinsamen Weg zu finden, wie die Abhängigkeit von öffentlichen Leistungen langfristig verringert oder vermieden werden kann.
Möchten Sie eine eigene Geschäftsidee verwirklichen oder brauchen Sie als bereits Selbstständige oder Selbstständiger “Krisenberatung“, wenden Sie sich an die ARGE Herford.

Ihr Ansprechpartner für Existenzgründung und Selbstständige in der ARGE Herford, Hansastraße 33, 32049 Herford:

Ralph Baumeister
Telefon: 05221/985-751                                                                                                    Fax: 05221/985-701                                                                                     
E-Mail: ralph.baumeister@arge-sgb2.de